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 HYPOTHEK 
        IN SPANIEN Nicht 
        jeder Hauskaufinteressent verfügt über ausreichend Solvenz, 
        um einen Hauskauf ohne Bankdarlehen respektive ohne Hypothek durchführen 
        zu können. Benötigt man zum Erwerb eines Anwesens eine Hypothek, 
        sollten man zunächst einmal mit der in Spanien kreditierenden Bank 
        Rücksprache halten. Wichtig hierbei ist es, dass es keine kommunikativen 
        Probleme zwischen dem Antragsteller und den Bankmitarbeitern gibt und 
        man sich einwandfrei verständigen kann, bzw. die Erklärungen 
        der Bank auch fehlerfrei versteht. Bankberater, die Ihre Sprache sprechen, 
        erleichtern den relativ komplizierten und bürokratischen Prozess 
        der Darlehenserteilung und der Hypothekenerstellung enorm.  Hierbei sollte sich ein Interessent zunächst einmal über die 
        Konditionen eines langfristigen Kredits zum Kauf einer Immobilie in Spanien 
        informieren. Wie in Deutschland auch gilt grundsätzlich die Immobilie 
        als Garantie für die Rückzahlung des Darlehens. Man unterscheidet 
        bei Immobilienfinanzierungen in aller Regel zwischen Festzinshypotheken, 
        Hypotheken mit variablem Zinssatz und Mischzinshypotheken. Die Darlehensbedingungen 
        sind meist sehr komplex und sollten genau studiert und anhand der eigenen 
        finanziellen Möglichkeiten geprüft werden.
 Wichtig für den Kaufinteressenten im Vorfelde ist es, dass die Bank 
        nach positiver Bestätigung des Darlehensantrages und der Genehmigung 
        des Kreditantrages ein konkretes und verbindliches Angebot unterbreitet, 
        in dem die genauen Konditionen der beantragten Finanzierung festgelegt 
        sind. Der Kunde sollte hierbei nicht unbedingt blauäugig den mündlichen 
        Zusicherungen der Bank alleine Glauben schenken. Meist ist es von grossem 
        Vorteil, den sehr komplexen notariellen Hypothekenbestellungsvertrag, 
        der in Spanien natürlich auch in spanischer Sprache unterzeichnet 
        werden wird, von einem Fachmann prüfen zu lassen, um zu sehen, ob 
        die darin festgelegten Konditionen auch mit den durch die Bank beschriebenen 
        Konditionen des Darlehens übereinstimmen. Nicht selten finden sich 
        hier erhebliche Unterschiede. Schlussendlich gilt, dass nur die im notariellen 
        Vertrag festgelegten Konditionen gelten. Darlehensverträge und Hypothekenbestellungen 
        zählen zu den komplexesten juristischen Verträgen und die Prüfung 
        sollte insoweit unbedingt durch einen Fachmann und rechtzeitig vor Unterzeichnung 
        erfolgen.
 Bei Beantragung des Kredites sollte der Darlehensnehmer nicht nur den 
        eigentlichen Kaufpreis und sein dafür vorhandenes Vermögen in 
        Relation setzen, sondern sollte auch bedenken, dass mit dem Kauf nicht 
        unerhebliche Hauserwerbsnebenkosten einhergehen und sollte dies in seine 
        Finanzierung und Kalkulation mit einberechnen, der Kredit darf also mit 
        anderen Worten nicht zu knapp bemessen werden.
 Bei Beantragung eines Kredits muss der Interessent grundsätzlich 
        Angaben zur Person und ebenfalls Angaben zu seinem bestehenden Vermögen 
        und Einkommensverhältnissen machen und der Bank die korrespondierende 
        Einkommensnachweise zur Verfügung stellen. Stellt die Bank grundsätzlich 
        fest, dass ausreichend Bonität zur Erteilung eines Darlehens gegeben 
        ist, so wird die Bank, wenn man bereits ein Haus zum Kauf ausgewählt 
        hat, ein Verkehrswertgutachten über das zu erwerbende Anwesen erstellen, 
        da die Bank sichergehen muss, dass der Verkehrswert des Hauses ausreichend 
        gross ist, um im Vollstreckungsfalle als Sicherheit für das gewährte 
        Darlehen herzuhalten. Die Erstellung eines Gutachtens dauert normalerweise 
        ein bis zwei Wochen, die Kosten hierfür verhalten sich meist prozentual 
        zu dem Verkehrswert des Anwesens und müssen vom Kaufinteressenten 
        getragen werden.
 Stellt sich dann heraus, dass das Haus auch über ausreichend Wert 
        verfügt, dürfte der Kreditierung nichts mehr im Wege stehen.
 Der Ablauf ist dann meist so, dass unmittelbar vor Kauf des Anwesens eine 
        notarielle Hypothekenbestellung zugunsten der kreditierenden Bank erfolgt. 
        Im Notartermin dann überreicht die Bank den entsprechenden Scheck 
        an den Verkäufer. Im Weiteren wird die Bank dann selbst die Einschreibungen 
        des Kaufs und der Hypothek im Grundbuchamt vornehmen, um sicher zu sein, 
        dass diese Einschreibungen auch tatsächlich erfolgen.
 Der Kaufinteressent wird dann Eigentümer der mit der Hypothek belasteten 
        Liegenschaft.
 Es versteht sich an dieser Stelle von selbst, dass der Eigentümer 
        seinen monatlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung 
        pünktlich und gewissenhaft nachkommen muss. Tut er dies nicht oder 
        gerät der Hypothekennehmer in eine wirtschaftliche Schieflage und 
        ist es ihm nicht möglich, die Hypothek fristgerecht zu bedienen, 
        so kann die Bank die Hypothek vollstrecken und das Anwesen zwangsversteigern 
        lassen.
 
 RAe 
        von Berg & Partner <<< 
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