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VERKEHRSUNFALL

Die eigenen Rechte nach einem Verkehrsunfall insbesondere in Spanien durchzusetzen, entpuppt sich im Alltag oft als schwierig. Wie schlechthin bekannt und wie in unserer Anwaltspraxis leider ständig zu beobachten, zahlen Versicherungen oft nicht freiwillig und meist nur unter Androhung von Zwangsmassnahmen.


Ist man in Spanien in einen Autounfall verwickelt worden, sollte man zunächst daran denken, die Polizei hinzuzuziehen. Ist die Unfallverursachung ganz klar auf ein Verschulden des Gegners zurückzuführen, ist dies im entsprechende standardisierten Bogen „Europäischer Unfallbericht“, den Sie immer in doppelter Ausführung mit sich führen sollten, zu vermerken. Der Europäische Unfallbericht erleichtert Ihnen den Unfallhergang präzise zu dokumentieren. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass alle im Bogen vorgesehenen Daten vom Unfallgeschehen ordnungsgemäss ausgefüllt werden, insbesondere auch alle Adressdetails des Unfallverursachers im Bogen aufgenommen und dieser von den Unfallbeteiligten am Unfallort unterzeichnet wird. In der Hektik des Unfallgeschehens werden hier oft Fehler gemacht oder es wird vergessen, wichtige Punkte einzutragen. Fertigen Sie auch Fotos des Unfallgeschehens und der Schäden an, notieren Sie sich Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen.


Auch ist es sehr wichtig, dass Sie immer Ihren internationalen Versicherungsnachweis mit sich führen, wenn Ihr eigenes Auto nicht in Spanien angemeldet ist. Für Geschädigte kann trotz der Hinzuziehung der Polizei oder trotz ausgefülltem Unfallschadensberichts die Angelegenheit dennoch schwierig werden, wenn die Abwicklung ohne rechtlichen Beistand erfolgt, denn die Durchsetzung der Rechte gegenüber dem Haftpflichtversicherer, insbesondere wenn es sich um ein spanisches Unternehmen handelt, ist einigermassen kompliziert. Nicht selten ist Taktik des Versicherers, die Schadensregulierung solange herauszuziehen und so kompliziert wie möglich zu machen, immer mit der Intention, sich einer Schadenswidergutmachung zu entziehen.


Insoweit ist der Geschädigte gut beraten, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Bitte fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung inwieweit Deckungsschutz bei Auslandsunfällen erteilt wird oder Auslandsschutzbriefe den Vorfall abdecken. Jedenfalls ist eine Rechtsschutzversicherung, und zwar nicht nur bei Verkehrsunfällen, die auch Schäden in Spanien abdeckt, sehr empfehlenswert, gerade wenn es zu einem gerichtlichen Rechtsstreit kommt, bei der es um die Haftungsfrage oder die Schadenshöhe geht, schiessen Verfahrenskosten schnell in die Höhe.


Erfolgt die Schadensregulierung schlussendlich, ist die Regulierungshöhe nicht mit nordeuropäischen Standards zu vergleichen. Beispielsweise erhält man hier in Spanien für diejenige Zeit, in der das Auto repariert werden muss, keinen Ersatzwagen zur Verfügung gestellt, auch werden meist von den hiesigen Versicherungen nur diejenigen Kosten für die Reparatur beglichen, die in Spanien bei der entsprechenden Reparatur anfallen würden, meist sind die deutschen, deutlich höheren Reparaturkosten nicht vom Haftpflichtversicherer zwingend zu begleichen. Meist besteht auch die gegnerische Versicherung darauf, dass vor Schadensregulierung das Unfallauto von einem eigenen Versicherungsgutachter in Augenschein genommen wird. Schadensersatz für erlittene körperliche Verletzungen oder Schmerzensgeld werden in Spanien meist geringer bemessen, als im Heimatland.


Um sich dies betreffend nicht auf juristisches Glatteis zu bewegen und um wirtschaftliche Nachteile schon im Vorfelde zu vermeiden, stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich und gerne auch bei der Regulierung von solchen Verkehrsunfällen zur Verfügung und begleiten die gesamte Abwicklung der Schadensregulierung.


RAe von Berg & Partner


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